Dr Thomas Schreiter
++++ auch in Zeiten des Corona Viruses ++++
Ich bin weiter für Sie da!
Ein persönlicher Besuch in meiner Kanzlei ist für eine Beratung nicht zwingend notwendig.
Zu unserer aller Schutz berate ich Sie ab sofort auch telefonisch, auf Wunsch sogar per E-Mail und kläre gern Ihr Anliegen.
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Zu meiner Person

Seit 1990 werde ich auch tätig als von Gerichten bestellter Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und als Zwangsverwalter.
Seit 2007 bin ich Fachanwalt für Erbrecht und auch zertifizierter Testamentsvollstrecker.
Deutschlands Top-Anwälte Fachanwalt für Erbrecht Dr. Schreiter im Fokus-Spezial
