Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humbold-Universität zu Berlin und Promotion zum Dr. jur. im Jahre 1980 bin ich seit 1982 als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten im internationalen Privatrecht und Erbrecht tätig.
Seit 1990 werde ich auch tätig als von Gerichten bestellter Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und als Zwangsverwalter.
Seit 2007 bin ich Fachanwalt für Erbrecht und auch zertifizierter Testamentsvollstrecker.
Deutschlands Top-Anwälte Fachanwalt für Erbrecht Dr. Schreiter im Fokus-Spezial
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter zählt für die Redaktion des Nachrichtenmagazins FOCUS zu Deutschlands Top-Privatanwälten und überzeugt durch eine hohe Fachkompatenz und Expertise im Fachgebiet Erbrecht. (FOCUS-SPEZIAL Deutsche Top-Anwälte, Ausgabe 2013)